Recht & Praxis

Privaten Stellplatz vermieten: Das solltest du wissen

Die Einfahrt tagsüber, die Garage während der Arbeitszeit oder der Stellplatz im Hof: Private Parkflächen stehen oft stundenlang leer. Hier findest du die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte, bevor du deinen Stellplatz über ParkJoker anbietest. Die Hinweise sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welche Flächen eignen sich?

Geeignet ist grundsätzlich jede Fläche, über die du verfügen darfst und die Fahrer gut erreichen können:

  • Einfahrt oder Stellplatz vor dem Haus
  • Garage oder Carport, solange du selbst nicht parkst
  • Hof- oder Firmenparkplätze außerhalb der eigenen Nutzungszeiten
  • Mehrere Stellplätze, etwa auf einem Betriebsgelände – jeweils mit eigenen Zeiten und Preisen

Wichtig ist eine klare Abgrenzung: Fahrer sollen sofort erkennen, welcher Platz gebucht ist. Nummerierungen, Markierungen oder ein Schild direkt am Stellplatz helfen dabei.

Rechtliche Grundlagen auf einen Blick

Berechtigung zur Vermietung

Du darfst nur Flächen anbieten, über die du verfügen darfst. Als Mieter einer Wohnung oder eines Stellplatzes brauchst du für eine Weitervermietung in der Regel die Erlaubnis deines Vermieters; bei Wohnungseigentum können Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft eine Rolle spielen. Die Berechtigung muss während der gesamten Angebotsdauer bestehen.

Wer schließt den Vertrag?

Der Miet- bzw. Nutzungsvertrag kommt direkt zwischen dir und dem Fahrer zustande. ParkJoker stellt die Technik bereit, wird aber nicht selbst Vertragspartei. Für die Nutzung der Plattform gelten die ParkJoker-AGB; dort sind unter anderem Buchung, Zahlungsabwicklung, Provision und Stornierung geregelt.

Eigene Regeln klar formulieren

Was über die Plattformregeln hinausgeht, gehört in die Beschreibung deines Stellplatzes und bei Dauerparken in die zusätzlichen Konditionen des Angebots: zum Beispiel erlaubte Fahrzeuggröße, Zufahrt per Handsender, Durchfahrtshöhe oder Kündigungsregeln. Je klarer die Angaben, desto weniger Rückfragen.

Haftung und Versicherung

Als Vermieter bist du für einen verkehrssicheren Zustand von Zufahrt und Stellplatz verantwortlich, etwa durch Beleuchtung und Winterdienst. Prüfe mit deiner Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung, ob die Überlassung an Dritte abgedeckt ist. Für die Erfüllung des Vertrags zwischen dir und dem Fahrer übernimmt ParkJoker keine Haftung.

Steuern und Nebenkosten

Einnahmen aus der Stellplatzvermietung können steuerlich relevant sein. Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Kläre steuerliche Fragen deshalb mit einer Steuerberatung oder deinem Finanzamt.

Für deine Preiskalkulation lohnt ein Blick auf laufende Kosten: Strom für Beleuchtung oder Tor, Reinigung, Winterdienst und gegebenenfalls anteilige Grundbesitzabgaben. Die ParkJoker-Provision von 10 % fällt nur bei erfolgreich vermittelten Buchungen an; bei Kartenzahlungen können Stripe-Gebühren hinzukommen. Eine Grundgebühr gibt es nicht.

Zugang, Schilder und Nachbarschaft

  • Beschreibung präzise halten: Wo genau liegt der Platz, wie gelangt man hinein, gibt es eine Höhenbegrenzung?
  • Ein Foto aufnehmen, das den Stellplatz zeigt – ohne Personen, fremde Kennzeichen oder Einblicke in Wohnbereiche.
  • QR-Code oder Buchungsschild gut sichtbar anbringen, damit Fahrer direkt vor Ort buchen können. Tipps dazu im Ratgeber QR-Code-Parken.
  • Mit Nachbarn sprechen, wenn eine gemeinsame Zufahrt genutzt wird. Rettungswege und fremde Stellplätze müssen frei bleiben.
  • Zeiten blocken, wenn du den Platz selbst brauchst – über Sperrzeiten im Vermieter-Dashboard.

Wenn jemand unberechtigt parkt

Steht ein fremdes Fahrzeug ohne Buchung auf deinem Platz, kannst du den Vorfall in ParkJoker mit Fotos dokumentieren. Für die Entfernung eines Fahrzeugs kannst du über den ParkJoker Abschleppservice eine Anfrage an registrierte Abschleppunternehmen richten. Ob eine Maßnahme im Einzelfall zulässig ist, entscheidest und verantwortest du selbst. ParkJoker ist kein Notruf und kein Abschleppdienst; bei Gefahr wende dich an Polizei oder Rettungsdienst.

Den kompletten Ablauf vom Inserat bis zur Buchung beschreibt der Ratgeber Parkplatz vermieten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet: Privaten Stellplatz vermieten

Brauche ich als Mieter einer Wohnung eine Erlaubnis?

Wenn du einen gemieteten Stellplatz weitervermieten möchtest, brauchst du in der Regel die Zustimmung deines Vermieters. Maßgeblich ist dein Mietvertrag; frag im Zweifel vorher nach.

Muss ich die Einnahmen versteuern?

Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Kläre steuerliche Fragen bitte mit einer Steuerberatung oder deinem Finanzamt. ParkJoker erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Der Nutzungsvertrag besteht zwischen dir und dem Fahrer; es gelten die gesetzlichen Regeln. ParkJoker haftet nicht für die Erfüllung dieses Vertrags. Prüfe deinen Versicherungsschutz deshalb vor dem Start.

Kann ich den Platz nur zu bestimmten Zeiten anbieten?

Ja. Du legst reguläre Zeiten je Wochentag fest und trägst Ausnahmen oder Sperrzeiten ein. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Buchung möglich.

Was tue ich, wenn jemand ohne Buchung parkt?

Du kannst den Vorfall in ParkJoker mit Fotos dokumentieren und bei Bedarf über den ParkJoker Abschleppservice eine Anfrage an registrierte Abschleppunternehmen stellen. Ob eine Maßnahme im Einzelfall zulässig ist, entscheidest und verantwortest du selbst.